Kostenübernahme
Wenn Du Dich als Ersthelfer für einen Betrieb ausbilden lässt, werden die Kosten dafür größtenteils von der BG oder Unfallkasse übernommen. Alles was Du dazu wissen musst, findest Du hier.
Um die Teilnahmegebühr größtenteils mit den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen abrechnen zu können gibt es unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten.
Für folgende Berufsgenossenschaften gibt es besondere Formulare: BGW, BGN, Unfallkasse Baden-Würtemberg, Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Unfallkasse Hessen. Bitte klicke hier oder schaue weiter unten.
Für die meisten Berufsgenossenschaften gibt es ein einheitliches Abrechnungsformular. Es gilt für die BG Bau, BG ETEM, BGHM, BGHW, BG RCI, SVLFG und VBG.
Es kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Bitte fülle die Felder „Anschrift des Mitgliedsbetriebs“, „Zuständiger Unfallversicherungsträger“, „Mitgliedsnummer / Versicherungsnummer“ und die Teilnehmerliste vollständig aus. Das Formular muss dann ausgedruckt, in der Mitte gestempelt und unterschrieben IM ORIGINAL zum Kurs mitgebracht werden (eine Kopie reicht nicht aus).
Zudem gibt es noch ein paar Besonderheiten für andere Unfallkassen und BGs. Auf den jeweiligen Seiten der Unfallversicherungsträger wird das Vorgehen erklärt.
Unfallkasse Baden-Württemberg
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Unfallkasse Hessen
Ist hier nicht die passende Stelle dabei?
Wenn du keiner der genannten Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften angehörst, melde dich gerne bei uns!
Falls Du mit den Modalitäten zur Kostenübernahme Probleme hast, ruf uns gerne an, wir helfen Dir weiter, damit der Kurs kostenlos für Dich und Deine Mitarbeiter ist.